Allgemeine Geschäftsbedingungen FÜRST Montage- & Hausmeisterservice

I. Rechtliche Grundlagen

 

1. Die Rechtsgrundlage  für diesen Vertrag bilden die einschlägigen Normen, soweit die anzuwendenden entsprechenden Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) nichts anderes vorsehen und falls im Folgenden nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Der/die BauherrIn bzw. die BauherrInnen erklären, Alleinverfügungsberechtigte/r des Bauplatzes zu sein.

 

II. Leistungsumfang

 

1. Der Leistungsumfang ist im Leistungsverzeichnis detailliert festgelegt.

2. Vom vereinbarten Leistungsumfang abweichende Leistungen werden in Zusatzvereinbarungen zu diesem Vertrag gesondert festgelegt und verrechnet. Dies gilt auch für vom vereinbarten Leitungsumfang abweichende Leistungen, die auf Grund von besonderen baubehördlichen oder sonstigen behördlichen Vorschreibungen erbracht werden müssen. Zusatzvereinbarungen bedingen eine Änderung des in diesem Vertrag festgelegten Kaufpreises. Diese müssen bis spätestens 8 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats abgeschlossen und von Fürst Montage- & Hausmeisterservice bestätigt werden, andernfalls ist Fürst Montage- & Hausmeisterservice zu einer Berücksichtigung der Änderungswünsche nicht verpflichtet. Hinsichtlich allfälliger Zusatzarbeiten legt Fürst Montage- & Hausmeisterservice schriftliche Angebote, die der/dieBauherrIn schriftlich annehmen muss. Hinsichtlich zu leistender Regiearbeiten führt Fürst Montage- & Hausmeisterservice Regieberichte, die der/dieBauherrIn abzuzeichnen hat.

3. Der/dieBauherrIn erhält die Unterlagen für die Baueingabe in 4-facher Ausfertigung ausgefolgt.

4. Die in diesem Vertrag genannten Preise sind Festpreise mit der Maßgabe, dass im Falle einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer eine entsprechende Korrektur des Endpreises stattfindet. Diese Preise gelten innerhalb der vertraglich vereinbarten Baufristen, auch bei Terminüberschreitungen aus dem alleinigen Verschulden von Fürst Montage- & Hausmeisterservice. Für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Baufristen aus anderen Gründen, insbesondere bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen in Vertragspunkt IV. Ziff. 2 wird hinsichtlich des Festpreises eine Wertsicherung nach dem Baukostenindex vereinbart. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl.

5. Sämtliche Urheberrechte an den von Fürst Montage- & Hausmeisterservice erstellten Entwürfen, Plänen, Baubeschreibungen und ähnlichen Unterlagen verbleiben uneingeschränkt bei Fürst Montage- & Hausmeisterservice.

 

III. Zahlungsbedingungen

 

1. Der/dieBauherrIn hat durch eine Bankgarantie oder eine verbindliche Finanzierungszusage einer Bank oder eines sonstigen Kreditinstitutes oder auf andere Weise sicherzustellen, dass der Gesamtkaufpreis zu den vereinbarten Zahlungsterminen an Fürst Montage- & Hausmeisterservice ausbezahlt wird. Der/dieBauherrIn verpflichtet sich, den jeweiligen Geldgeber zur unmittelbaren Zahlung an Fürst Montage- & Hausmeisterservice anzuweisen. Fürst Montage- & Hausmeisterservice ist berechtigt, die Forderungen an den Dritten abzutreten

2. Prüffristen: Sofern keine von diesem Vertrag abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde, gelten folgende Prüffristen: Für Teilrechnungen 14 Tage, für Schlussrechnungen 30 Tage.

 

IV. Liefertermin

 

1. Fürst Montage- & Hausmeisterservice hat mit der Montage spätestens 8 Wochen nach dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats zu beginnen. Die Baufertigstellung gemäß beiliegendem Leistungsverzeichnis, hat binnen 6 Monaten nach dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats zu erfolgen. Dies alles unter Voraussetzung, dass der/dieBauherrIn die Verpflichtungen in Ziff. 2 dieses Vertragspunktes rechtzeitig erfüllt.

2. Der/dieBauherrIn hat folgende Nachweise zu erbringen:

a) Rechtskräftige Baugenehmigung und Grundbuchauszug bis spätestens 8 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats.

b) Verbindlicher Finanzierungsnachweis bis spätestens 8 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats.

c) Deckungsbestätigung einer Versicherungsanstalt hinsichtlich Feuerschäden bis spätestens 8 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats.

d) Ordnungsgemäße Baureifmachung des Grundstücks bis 4 Wochen vor dem ersten Tag des vorgesehenen Montagemonats. Der/dieBauherrIn hat diesbezüglich alles zu unternehmen, damit diese Verpflichtungen zeitgerecht erfüllt sind. Erfüllt der/dieBauherrIn eine dieser Voraussetzungen nicht rechtzeitig, so ist Fürst Montage- & Hausmeisterservice, unbeschadet der sonstigen Möglichkeiten, zu einer entsprechenden Verschiebung der Baufristen berechtigt.

3. Der/dieBauherrIn wird vom genauen Montagetermin spätestens 2 Wochen vor Beginn der Montage verständigt.

4. Witterungsbedingte Verschiebungen oder Unterbrechungen der Montage sind nicht vorhersehbar und sind im eigenen Ermessen von Fürst Montage- & Hausmeisterservice anzupassen. Der vorhergesehene Fertigstellungstermin verschiebt sich dadurch dementsprechend.

 

V. Rücktritt

 

Fürst Montage- & Hausmeisterservice ist zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, wenn

a) die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen erbracht werden; in einem solchen Fall steht Fürst Montage- & Hausmeisterservice das Recht zu, die Arbeiten bis zur Bezahlung der fälligen Beträge einzustellen, wobei sich der vorgesehene Baufertigstellungstermin entsprechend verschiebt;

b) der/dieBauherrIn die gemäß Vertragspunkt IV. Ziff. 2 zu erbringenden Nachweise nicht rechtzeitig beibringt, wie rechtskräftige Baugenehmigung, Grundbuchauszug, verbindlicher Finanzierungsnachweis, Versicherungsbestätigung und ordnungsgemäße Baureifmachung.

 

VI. Gefahrenübergang und Gewährleistung

 

1. Der/dieBauherrIn hat das Bauwerk binnen 2 Wochen nach Erhalt der Fertigstellungsmitteilung zu übernehmen. Bei der Übernahme erstellt Fürst Montage- & Hausmeisterservice mit dem/der Bauherr(n)In ein Übernahmeprotokoll, das von beiden Parteien zu unterschreiben ist. Festgestellte Mängel sind von Fürst Montage- & Hausmeisterservice umgehend zu beheben. Geringfügige Mängel, welche die ordnungsgemäße Benützung des Hauses oder Werkes nicht behindern, verschieben den Übernahmezeitpunkt nicht.

 

VI. Fortsetzung

 

2. Die Gefahrentragung geht mit der Übernahme auf den/die Bauherr(n)In über. Eine frühere Nutzung des Hauses oder auch nur einzelner Räume desselben gilt als Übernahme des gesamten Objektes.

3. Fürst Montage- & Hausmeisterservice leistet für das gegenständliche Bauwerk Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. im Rahmen der Fürst Montage- & Hausmeisterservice allenfalls darüber hinaus von Zulieferern eingeräumten Bedingungen. Auftretende Mängel hat der/die BauherrIn unverzüglich schriftlich geltend zu machen.     

4. Für nicht von Fürst Montage- & Hausmeisterservice beauftragten Fremdleistungen kann keine Haftung übernommen werden. Stellt der/dieBauherrIn Helfer bei, so übernimmt der/dieBauherrIn die volle Verantwortung und Haftung für die Helfer und hält der/dieBauherrIn die Fa. Fürst Montage- & Hausmeisterservice diesbezüglich in jeder Hinsicht schad- und klaglos.

5. Der/dieBauherrIn hat nach Fertigstellung für ausreichende Belüftung des Baukörpers zu sorgen, um Holzschäden zu vermeiden. (Holzbläue ist ein Schönheitsfehler und schadet dem Holz nicht, daher auch keine Preisreduktion). Das empfohlene Raumklima liegt bei ca. 45% Luftfeuchtigkeit.

6. Falls der/dieBauherrIn die Holzoberfläche selber behandelt, streicht oder nachbehandelt oder in seinem Auftrag von Dritten behandeln, streichen oder nachbehandeln lässt, ist unbedingt darauf zu achten, dass nur diffusionsoffenen Anstriche zur Anwendung kommen.

 

VII. Technische Änderungen

 

1. Fürst Montage- & Hausmeisterservice behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen bei der Ausführung und Ausstattung vorzunehmen. Außerdem ist Fürst Montage- & Hausmeisterservice berechtigt, Änderungen durchzuführen, die produktionstechnisch bedingt sind oder einen technischen Fortschritt bedeuten.

2. Solche Änderungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie nicht wertmindernd sind. Das vereinbarte Entgelt bleibt hierdurch unberührt.

 

VIII. Salvatorische Klausel

 

1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte verbindlich. Die unwirksamen Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Vertragswillen beider Parteien am Nächsten kommen.

 

IX. Schriftlichkeit

 

Für allfällige Nebenabreden zu diesem Vertrag gilt das Gebot der Schriftlichkeit. Die gilt auch für ein Abgehen von der Schriftform.

 

X. Angebote/Annahme

 

Diese Urkunde gilt bis zur schriftlichen Annahmeerklärung durch Fürst Montage- & Hausmeisterservice als verbindliche Bestellung (Angebot) des/der Bauherr(n)In, an welche diese(r) 6 Wochen lang, beginnend mit dem Einlangen der Bestellung bei Fürst Montage- & Hausmeisterservice gebunden ist. Erfolgt die Annahmeerklärung durch Fürst Montage- & Hausmeisterservice fristgerecht, dann ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen. Für die Rechtzeitigkeit der Annahme gilt der Tag der Postaufgabe des Annahmeschreibens.

 

XI. Sonstige Vereinbarungen

 

1. Sofern der/dieBauherrIn Keller oder Fundamentarbeiten selbst durchführt oder durchführen lässt, erstellt Fürst Montage- & Hausmeisterservice das Bauwerk darauf nur, wenn die Maß- und Winkelgenauigkeit der Kellerdecke bzw. der Außenwände oder der Fundamentplatte um nicht mehr als 0,5 cm abweicht. Die Maßgenauigkeit wird von Fürst Montage- & Hausmeisterservice 1x kostenlos überprüft. Die Kosten für weitere Überprüfungen bzw. Abnahmen gehen zu Lasten des/der Bauherr(n)In. Eine von Fürst Montage- & Hausmeisterservice erstellte Keller und/oder Fundamentplanung ist exakt einzuhalten.

2. Eigenleistungen können grundsätzlich während der Bauzeit nur nach Absprache mit dem Bauleiter durchgeführt werden. Hierdurch darf keine Beeinträchtigung der Vertragserfüllung durch Fürst Montage- & Hausmeisterservice erfolgen. Der Bauherr ist für seine Eigenleistungen voll und ausschließlich verantwortlich und selbst haftbar. Eigenleistungen können nur dann eine Preisreduktion bewirken, wenn diese zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden. Für Folgeschäden durch fehlerhafte Eigenleistungen des/der Bauherr(n)In ist Fürst Montage- & Hausmeisterservice nicht haftbar.

3. Das Betreten der Baustelle vor Bezugsfreigabe erfolgt durch den/die Bauherr(n)In auf eigenes Risiko. Schadensersatzansprüche gegenüber Fürst Montage- & Hausmeisterservice sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

4. Liegt auf Bauherrenseite eine Personenmehrheit vor, so haften die Bauherren für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. Der/dieBauherrIn verpflichtet sich, das Haus auf eigene Kosten gegen Feuerschäden ab Beginn der Montage zu versichern. Sollte vor Übergabe des Hauses ein Feuerschaden eintreten, so ist die Entschädigungsleistung durch den Versicherer unmittelbar an Fürst Montage- & Hausmeisterservice vorzunehmen und verpflichtet sich der/die BauherrIn die entsprechende Vinkulierung zu veranlassen.

5. Zufahrt: Der/dieBauherrIn versichert, dass die Baustelle bis zum Bauobjekt mit LKW bis zu 40 Tonnen und einer max. Ladehöhe von 4,30 m erreichbar ist. Sollte eine Zufahrt auf diese Weise nicht möglich sein, gehen Mehrkosten, die das Anliefern der Bauteile zum Bauobjekt mit sich bringen, zu Lasten des/der Bauherr(n)In. Für allfällige Schäden an der Zufahrtsstraße, die daraus resultieren, dass diese für Fahrzeuge wie oben beschrieben nicht geeignet ist, hat der/dieBauherrIn aufzukommen und Fürst Montage- & Hausmeisterservice diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Die Zufahrt ist kostenlos zur Verfügung zu stellen bzw. hat der/dieBauherrIn allfällige Kosten wie Mautgebühren etc. in seine/ihre Zahlungsverpflichtung zu übernehmen.

6. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Bauobjekts bzw. einzelner Bauteile bleiben diese im Eigentum von Fürst Montage- & Hausmeisterservice.

7. Beide Vertragsteile verzichten auf das Recht, diesen Vertrag wegen Irrtums anzufechten.

8. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz von Fürst Montage- & Hausmeisterservice. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Bezirksgerichtes Traunstein vereinbart. Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht.

9. Im Falle von Mängeln dürfen Restzahlungen nur bis zur Höhe der Behebungskosten zurückbehalten werden, höchstens jedoch bis zum vereinbarten Haftrücklass.

10. Die Vertragsbedingungen und die Bau- und Leistungsbeschreibung für Fürst Montage- & Hausmeisterservice Produkte sind Bestandteile dieses Vertrages. Der/dieBauherrIn bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie diese zur Kenntnis genommen und ausdrücklich anerkannt hat.

11. Der/die AuftraggeberIn (BauherrIn) erklärt die ausdrückliche Zustimmung, dass sämtliche Teil- oder Schlussrechnungen an die oben angeführte E-Mail-Adresse übermittelt werden und für ihn/sie rechtsverbindlich als Original-Rechnung gilt.

 

XII. Im Leistungsverzeichnis sind folgende Ausführungen nicht enthalten bzw. sind vom Auftraggeber zu erbringen:

  • Außenanlage
  • Hauswasseranschluss bis Wasserzähler
  • Stromanschluss bis Hausverteiler
  • Kanalanschluss (Fäkalien- und Regenwasserkanal)
  • Baustrom
  • Bauwasser
FÜRST MONTAGESERVICE

Steghäuslweg 1

83329 Waging am See

Deutschland

USt-IdNr. DE 815616069

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mail:

+49.175 688 53 40

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